Hausratversicherung günstig – Vergleich der besten Angebote – Was wird bezahlt?
Wissenswertes zum Versicherungsschutz
Verschiedene Schadensereignisse sind im Standardschutz der Hausratversicherung nicht in vollem Umfang enthalten. Dabei sollte man jeweils den gewählten Tarif des betreffenden Versicherungsunternehmens betrachten. So können zum Beispiel Sturmschäden oder der Diebstahl von Fahrrädern nur in eingeschränktem Maße versichert sein.
Das Fahrrad gut abschließen
Durch die Hausratversicherung besteht für das Fahrrad am Versicherungsort gegen die bestehenden Grundgefahren Versicherungsschutz. Wird der Diebstahl aber an einem anderen Ort ausgeführt, gibt es nur dann eine Schadenersatzleistung von der Hausratversicherung, wenn das Zweirad mit einem Sicherheitsschloss gegen Diebstahl geschützt gewesen ist. Hat der Diebstahl in der Zeit von zehn Uhr abends bis sechs Uhr morgens stattgefunden, muss das Fahrrad grundsätzlich in der Garage, dem Keller oder der Wohnung gestanden haben und dort gestohlen worden sein, damit die Versicherung zahlt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn man in diesem Zeitraum noch mit dem Fahrrad woanders unterwegs gewesen ist. Oftmals muss der Versicherte, dem ein Rad gestohlen wurde, einen gewissen Teil des Schadens als Selbstbeteiligung tragen; die versicherte Summe ist in der Regel begrenzt. Mitunter kann es vorkommen, dass Versicherungsanbieter für die Aufnahme von Fahrrädern in den Versicherungsschutz einen Beitragszuschlag berechnen.
Starker Sturm als Schadensursache
Bei Schäden, die durch Sturm hervorgerufen wurden, wird nur dann Ersatz geleistet, wenn es sich um einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 gehandelt hat. Die Versicherungsanbieter verfügen über ein Sturmregister, das ständig gepflegt und auf den neuesten Stand gebracht wird, und ihnen eine Einschätzung der Sachlage ermöglicht.